Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/136/2017
Beschlussvorschlag:
Eine aktuelle mehrheitliche Aussage seitens der politischen Gremien im Hinblick auf die Geschossigkeit liegt mit den beiden oben genannten Beschlüssen vor. Bezüglich der Geschossigkeit sollte der Bebauungsplan A 0 in diesem Planbereich nicht geändert werden, d.h. die 3 - geschossige Bebauung bleibt bestehen.
Sachverhalt:
Das Anwesen Fahnster im Eckbereich
Krokusweg/Hauptstraße (siehe Anlage) ist in 2015 verkauft worden. Es soll
nunmehr ein größeres Gebäude mit Wohnungen und Geschäften hier umgesetzt
werden. Die Planungen hierfür wurden in der Sitzung dieses Fachausschusses am
21.12.2015 vorgestellt. Die vorhandene Bauleitplanung hierfür entspricht jedoch
nicht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Ein entsprechender Antrag vom
12.10.2015 mit der Bitte, den Bebauungsplan hier derart zu ändern, dass
zukünftig eine 5-geschossige Bebauung möglich ist, wurde in der
Fachausschusssitzung am 15.02.2017 mehrheitlich abgelehnt. Die festgesetzte
dreigeschossige Bebauung sollte beibehalten werden. Der Verwaltungsausschuss
bestätigte in seiner Sitzung am 07.03.2017 mehrheitlich diesen
Empfehlungsbeschluss.
Mit Antrag vom 08.04.2017 bittet
der Eigentümer erneut um eine Erhöhung der Anzahl der Geschosse, jetzt von der
im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten 3-Geschossigkeit auf eine
4-Geschossigkeit.
Der Ausschussvorsitzende Reder
eröffnet den Tagesordnungspunkt 10 und erteilt der Verwaltung das Wort.
Fachbereichsleiter Bohlen
erläutert den Antrag des Vorhabenträgers. Die Verwaltung sieht laut
Beschlussvorschlag keine Notwendigkeit für eine vier oder mehrgeschossige
Bebauung.
Ausschussmitglied Zigan, CDU,
merkt an, dass sich die CDU-Fraktion durchaus eine vier- oder fünf- geschossige
Bebauung entlang der Hauptstraße B 436 vorstellen kann.
Ausschussmitglied Frau
Fick-Tiggers, ÖDP, fragt an, ob es in der Vergangenheit bereits entsprechende
Anträge gab.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass ihm ein entsprechender Antrag in der Vergangenheit nicht bekannt sei.
BGM Völler erläutert anhand eines
Planes die derzeitige Bebauung entlang der Hauptstraße zwischen der Kreuzung B
436 / L 12 und dem Rotenburger Weg. Diese zeigt eine mehrheitlich ein- oder
zweigeschossige Bebauung. BGM Völler hält eine Änderung des Bebauungsplanes A0
bezüglich der Geschossigkeit für nicht notwendig.
Ausschussmitglied Zigan, CDU,
sieht in der Bebauung mit vier oder mehr Geschossen eine zukunftsweisende
Stadtentwicklung.
Ausschussmitglied Saathoff, SPD,
erkundigt sich, ob der Brandschutz ausreichend gewährleistet sei.
Der Ausschussvorsitzende Reder
erklärt, dass dieser ausreichend gewährleistet sei.
Da es keine weiteren Wortmeldungen
gibt, lässt der Ausschussvorsitzende entsprechend der Beschlussvorlage
abstimmen.
Mit 7Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
folgt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dem Antrag des
Vorhabenträgers wird somit nicht entsprochen.
Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 10.
Abstimmungsergebnis: