Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Eine aktuelle mehrheitliche Aussage seitens der politischen Gremien im Hinblick auf die Geschossigkeit liegt mit den beiden oben genannten Beschlüssen vor. Bezüglich der Geschossigkeit sollte der Bebauungsplan A 0 in diesem Planbereich nicht geändert werden, d.h. die 3 - geschossige Bebauung bleibt bestehen.


Sachverhalt:

 

Das Anwesen Fahnster im Eckbereich Krokusweg/Hauptstraße (siehe Anlage) ist in 2015 verkauft worden. Es soll nunmehr ein größeres Gebäude mit Wohnungen und Geschäften hier umgesetzt werden. Die Planungen hierfür wurden in der Sitzung dieses Fachausschusses am 21.12.2015 vorgestellt. Die vorhandene Bauleitplanung hierfür entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Ein entsprechender Antrag vom 12.10.2015 mit der Bitte, den Bebauungsplan hier derart zu ändern, dass zukünftig eine 5-geschossige Bebauung möglich ist, wurde in der Fachausschusssitzung am 15.02.2017 mehrheitlich abgelehnt. Die festgesetzte dreigeschossige Bebauung sollte beibehalten werden. Der Verwaltungsausschuss bestätigte in seiner Sitzung am 07.03.2017 mehrheitlich diesen Empfehlungsbeschluss.

 

Mit Antrag vom 08.04.2017 bittet der Eigentümer erneut um eine Erhöhung der Anzahl der Geschosse, jetzt von der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten 3-Geschossigkeit auf eine 4-Geschossigkeit.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 10 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert den Antrag des Vorhabenträgers. Die Verwaltung sieht laut Beschlussvorschlag keine Notwendigkeit für eine vier oder mehrgeschossige Bebauung.

 

Ausschussmitglied Zigan, CDU, merkt an, dass sich die CDU-Fraktion durchaus eine vier- oder fünf- geschossige Bebauung entlang der Hauptstraße B 436 vorstellen kann.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, ÖDP, fragt an, ob es in der Vergangenheit bereits entsprechende Anträge gab.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass ihm ein entsprechender Antrag in der Vergangenheit nicht bekannt sei.

 

BGM Völler erläutert anhand eines Planes die derzeitige Bebauung entlang der Hauptstraße zwischen der Kreuzung B 436 / L 12 und dem Rotenburger Weg. Diese zeigt eine mehrheitlich ein- oder zweigeschossige Bebauung. BGM Völler hält eine Änderung des Bebauungsplanes A0 bezüglich der Geschossigkeit für nicht notwendig.

 

Ausschussmitglied Zigan, CDU, sieht in der Bebauung mit vier oder mehr Geschossen eine zukunftsweisende Stadtentwicklung.

 

Ausschussmitglied Saathoff, SPD, erkundigt sich, ob der Brandschutz ausreichend gewährleistet sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder erklärt, dass dieser ausreichend gewährleistet sei.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Ausschussvorsitzende entsprechend der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Mit 7Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dem Antrag des Vorhabenträgers wird somit nicht entsprochen.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 10.


Abstimmungsergebnis: