Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 05.12.2016 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 8. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 8 umfasst die Flächen zwischen der Narzissenstraße und dem Amselweg, grenzt im Osten an das Grundstück der katholischen Kirche bzw. an die Marktstraße und im Westen an den Nordgeorgsfehnkanal. Es wird u.a. hier gemäß der überwiegend vorhandenen Bebauung ein Allgemeines Wohngebiet in ein- bis zweigeschossiger abweichender Bebauung festgesetzt. Für das ehemalige Festhallengrundstück erfolgt ebenfalls die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet in zweigeschossiger abweichender Bauweise. Weiterhin sind zwei Flächen für den Gemeinbedarf „Kindergarten“ und „Kirche“ vorgesehen. Neben den vorhandenen Verkehrsflächen sieht der Bebauungsplan weitere Grünflächen und Wasserflächen vor.

 

Da die Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Durch die geplante Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend berichtigt.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.03.2017, die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.04.2017 bis einschließlich 16.05.2017. 50 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen bis zur Erstellung dieser Vorlage keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden bislang von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung und Schalltechnische Stellungnahme) wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung am 24.04.2017 und 25.04.2017 zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der bis zur Erstellung der Vorlage eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigelegt. Aufgrund der Überschneidung Auslegungsende 16.Mai 2017 und Erstellung der Vorlage fehlten in der o.a. Zusammenstellung zwei Stellungnahmen, u.a. die des Kirchenamtes Aurich wegen der Sorge um fehlende Parkplätze bei der ev. luth. Kirche. Weiterhin wurden in der VA-Sitzung am 22.05.2017 seitens der Verwaltung einige Beschlussvorschläge aus der Zusammenstellung im Vortrag ausführlich erläutert. Diese Erläuterungen einschl. nunmehr aller vorliegenden Stellungsnahmen (von dritter Seite wurden die Unterlagen nicht eingesehen, Stellungnahmen von dritter Seite liegen nicht vor) wurden allen Ratsmitgliedern am 26. Mai 2017 per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Die verschickte aktualisierte Zusammenstellung wird nunmehr Bestandteil der Niederschrift.

  

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der bis zur Erstellung der Vorlage eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigelegt. Aufgrund der Überschneidung Auslegungsende 16.Mai 2017 und Erstellung der Vorlage fehlten in der o.a. Zusammenstellung zwei Stellungnahmen, u.a. die des Kirchenamtes Aurich wegen der Sorge um fehlende Parkplätze bei der ev. luth. Kirche. Weiterhin wurden in der VA-Sitzung am 22.05.2017 seitens der Verwaltung einige Beschlussvorschläge aus der Zusammenstellung im Vortrag ausführlich erläutert. Diese Erläuterungen einschl. nunmehr aller vorliegenden Stellungsnahmen (von dritter Seite wurden die Unterlagen nicht eingesehen, Stellungnahmen von dritter Seite liegen nicht vor) wurden allen Ratsmitgliedern am 26. Mai 2017 per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Die verschickte aktualisierte Zusammenstellung wird nunmehr Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1298) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 8, bestehend aus der Planzeichnung mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit den Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Vorlage wird durch Johannes Bohlen ausführlich vorgetragen. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt.

 

Marion Fick-Tiggers, ödp, fragt an, ob die Kanalböschung des Nordgeorgsfehnkanals in die Planungen mit einbezogen ist. Johannes Bohlen antwortet, dass die Kanalböschung von den Planungen nicht betroffen ist.

 

Wolfgang Sievers GfW, bittet um Mitteilung, wann die Politik mit einer entsprechenden Anpassung des Flächennutzungsplanes bzgl. des Bebauungsplanes Nr. A 8 Marktstraße rechnen kann. Johannes Bohlen antwortet, dass ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes nicht notwendig ist, da der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB lediglich berichtigt wird.

 

Ratsmitglied Marion Fick-Tiggers, ödp, fragt an, ob das betreffende Grundstück zwischenzeitlich an die Investoren veräußert wurde. Dieses wird durch Johannes Bohlen bejaht.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Zu a) Einstimmig (27 Ja Stimmen) erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Zu b) Einstimmig (27 Ja Stimmen) erfolgt der Beschluss über die Anregung seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Zu c) Einstimmig (27 Ja Stimmen) fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit den Anlagen wird zur Kenntnis genommen.

  


Abstimmungsergebnis: