Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
05.12.2016 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. A 8. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 8
umfasst die Flächen zwischen der Narzissenstraße und dem Amselweg, grenzt im
Osten an das Grundstück der katholischen Kirche bzw. an die Marktstraße und im
Westen an den Nordgeorgsfehnkanal. Es wird u.a. hier gemäß der überwiegend
vorhandenen Bebauung ein Allgemeines Wohngebiet in ein- bis zweigeschossiger
abweichender Bebauung festgesetzt. Für das ehemalige Festhallengrundstück
erfolgt ebenfalls die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet in zweigeschossiger
abweichender Bauweise. Weiterhin sind zwei Flächen für den Gemeinbedarf
„Kindergarten“ und „Kirche“ vorgesehen. Neben den vorhandenen Verkehrsflächen
sieht der Bebauungsplan weitere Grünflächen und Wasserflächen vor.
Da die
Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt. Durch die geplante Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend
berichtigt.
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.03.2017, die Unterlagen
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.04.2017 bis einschließlich
16.05.2017. 50 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der
Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen bis
zur Erstellung dieser Vorlage keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden
bislang von keiner Person eingesehen.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung
und Schalltechnische Stellungnahme) wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail
bzw. in gedruckter Fassung am 24.04.2017 und 25.04.2017 zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der bis zur Erstellung der Vorlage eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigelegt. Aufgrund der
Überschneidung Auslegungsende 16.Mai 2017 und Erstellung der Vorlage fehlten in
der o.a. Zusammenstellung zwei Stellungnahmen, u.a. die des Kirchenamtes Aurich
wegen der Sorge um fehlende Parkplätze bei der ev. luth. Kirche. Weiterhin
wurden in der VA-Sitzung am 22.05.2017 seitens der Verwaltung einige
Beschlussvorschläge aus der Zusammenstellung im Vortrag ausführlich erläutert.
Diese Erläuterungen einschl. nunmehr aller vorliegenden Stellungsnahmen (von
dritter Seite wurden die Unterlagen nicht eingesehen, Stellungnahmen von
dritter Seite liegen nicht vor) wurden allen Ratsmitgliedern am 26. Mai 2017
per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Die verschickte
aktualisierte Zusammenstellung wird nunmehr Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden
in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der bis zur Erstellung der Vorlage eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen war der Vorlage als Anlage beigelegt. Aufgrund der
Überschneidung Auslegungsende 16.Mai 2017 und Erstellung der Vorlage fehlten in
der o.a. Zusammenstellung zwei Stellungnahmen, u.a. die des Kirchenamtes Aurich
wegen der Sorge um fehlende Parkplätze bei der ev. luth. Kirche. Weiterhin
wurden in der VA-Sitzung am 22.05.2017 seitens der Verwaltung einige
Beschlussvorschläge aus der Zusammenstellung im Vortrag ausführlich erläutert.
Diese Erläuterungen einschl. nunmehr aller vorliegenden Stellungsnahmen (von
dritter Seite wurden die Unterlagen nicht eingesehen, Stellungnahmen von
dritter Seite liegen nicht vor) wurden allen Ratsmitgliedern am 26. Mai 2017
per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Die verschickte
aktualisierte Zusammenstellung wird nunmehr Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 29.05.2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1298) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds.
GVBl. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. A 8, bestehend aus der Planzeichnung mit örtlichen
Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit den
Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage wird durch
Johannes Bohlen ausführlich vorgetragen. Eine entsprechende Planzeichnung wird
per Beamer dargestellt.
Marion Fick-Tiggers,
ödp, fragt an, ob die Kanalböschung des Nordgeorgsfehnkanals in die Planungen
mit einbezogen ist. Johannes Bohlen antwortet, dass die Kanalböschung von den
Planungen nicht betroffen ist.
Wolfgang Sievers GfW,
bittet um Mitteilung, wann die Politik mit einer entsprechenden Anpassung des
Flächennutzungsplanes bzgl. des Bebauungsplanes Nr. A 8 Marktstraße rechnen
kann. Johannes Bohlen antwortet, dass ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes nicht notwendig ist, da der Bebauungsplan gemäß § 13 a
BauGB lediglich berichtigt wird.
Ratsmitglied Marion
Fick-Tiggers, ödp, fragt an, ob das betreffende Grundstück zwischenzeitlich an
die Investoren veräußert wurde. Dieses wird durch Johannes Bohlen bejaht.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschläge
abstimmen.
Zu a) Einstimmig (27 Ja Stimmen)
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Zu b) Einstimmig (27 Ja Stimmen)
erfolgt der Beschluss über die Anregung seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Zu c) Einstimmig (27 Ja Stimmen)
fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit den Anlagen wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: