Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 20.11.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 3. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 1,48 ha große Fläche nordwestlich der Sportanlagen der TG Wiesmoor entlang der Straße „Am Stadion“ und beinhaltet u.a. die Soccerhalle sowie die angrenzende Freifläche. Auf den anliegenden Übersichtsplan wird verwiesen. Das hier im rechtskräftigen Bebauungsplan vorhandene Sondergebiet wird im Hinblick auf den Nutzungskatalog neu definiert. Zukünftig sollen hier auch u.a. Außensportanlagen und –spielfelder nebst Zuschaueranlagen möglich sein. Die Geschossigkeit wird von der dreigeschossigen Bauweise auf eine zweigeschossige Bauweise reduziert.

 

Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 3 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018. 55 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung mit Anlagen) wurden allen Ratsmitgliedern am 08.01.2018 / 09.01.2018 per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls waren die Unterlagen der Vorlage zu dieser Sitzung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I  Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBL. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 3, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung einschließlich der Schalltechnischen Beratung und der Artenschutzrechtlichen Prüfung ist zur Kenntnis zu nehmen.   

 

Marion Fick-Tiggers, FDP/Ödp stellt gem. § 8 (1) GO den Antrag auf Nichtbefassung und des Weiteren den Antrag auf Verweisung in den Fachausschuss. Begründet werden die beiden Anträge damit, dass keine Beratung diesbzgl. im Fachausschuss stattgefunden habe und die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend seien und falsch bewertet wurden, denn das Gebiet wurde im Gutachten falsch dargestellt.

Sie habe sich das Grundstück selber angeschaut und Biotope, sowie mindestens ein Baum der älter als 50 Jahre ist. Dieser weist Löcher und Einkerbungen im Baumstamm auf. Dies solle auf einen Fledermausnest hinweisen Zusätzlich habe sie die Ausbreitung von Fingerhüten auf dem Grundstück vorgefunden. Zudem fand sie den Scherrasen, der in den Unterlagen nicht vorkam, und der Rest der Fläche sei ein Hochmoorrasen der Wertstufe 5.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende zunächst über den Antrag auf Nichtbefassung abstimmen.

 

Mit 2 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wird der Antrag auf Nichtbefassung mehrheitlich abgelehnt.

 

BGM Völler erklärt, dass es seit mehreren Wochen darum geht für den größten Sportverein aus Wiesmoor und Umgebung die Möglichkeit zu schaffen, einen Beachvolleyballplatz zu errichten. Der Fachausschuss war vor Ort und habe sich das Grundstück selbst angeschaut. Der Landkreis lehnte den Bauantrag erst ab, da der Bebauungsplan aus den 80er Jahren stammte und die Sportart Beachvolleyball als mögliche Nutzungsart nicht aufgeführt war. Aktuell dürfte dort sogar eine Sporthalle gebaut werden. Daraufhin wurde der Bebauungsplan überarbeitet, sodass der Landkreis Aurich grünes Licht gab. Nun müsse der Rat nur noch zustimmen.

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, fühlt sich als Vorsitzender des Fachausschusses für Planung und Bau persönlich angegriffen. Es hört sich an, als würde man gleichgültig vorgehen. Das Gebiet wurde gutachterlich geprüft. Zudem befindet sich das betreffende Grundstück mitten im Stadtzentrum von Wiesmoor. Für ihn fehlt die Verhältnismäßigkeit.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag auf Verweisung in den Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau abstimmen.

 

Mit 2 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird der Antrag auf Verweisung in den Fachausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Danach erläutert Johannes Bohlen den Sachverhalt mit Hilfe einer Planzeichnung, die über einen Beamer dargestellt wird.

 

Frieda Dirks, WB, teilt mit, dass sie die Meinung in Bezug auf die Natur von Frau Fick-Tiggers respektiert, dennoch befürworte ihre Fraktion das Projekt der TG Wiesmoor.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen. 

 

Zu a) Einstimmig (26 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Zu b) Einstimmig (26 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Um 20:30 Uhr verlässt Ratsmitglied Sabiha Dietrich den Sitzungssaal.

 

Zu c) Einstimmig (25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: