Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung
am 20.11.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. C 3. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 1,48
ha große Fläche nordwestlich der Sportanlagen der TG Wiesmoor entlang der
Straße „Am Stadion“ und beinhaltet u.a. die Soccerhalle sowie die angrenzende
Freifläche. Auf den anliegenden Übersichtsplan wird verwiesen. Das hier im
rechtskräftigen Bebauungsplan vorhandene Sondergebiet wird im Hinblick auf den
Nutzungskatalog neu definiert. Zukünftig sollen hier auch u.a.
Außensportanlagen und –spielfelder nebst Zuschaueranlagen möglich sein. Die
Geschossigkeit wird von der dreigeschossigen Bauweise auf eine zweigeschossige
Bauweise reduziert.
Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen
der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2017 die
öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 3 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018. 55 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung
mit Anlagen) wurden allen Ratsmitgliedern am 08.01.2018 / 09.01.2018 per E-Mail
bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls waren die
Unterlagen der Vorlage zu dieser Sitzung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird
Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds.
GVBL. S. 48), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. C 3, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als
Satzung beschließen. Die
Begründung einschließlich der Schalltechnischen Beratung und der
Artenschutzrechtlichen Prüfung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Marion Fick-Tiggers, FDP/Ödp stellt gem. § 8 (1) GO den
Antrag auf Nichtbefassung und des Weiteren den Antrag auf Verweisung in den
Fachausschuss. Begründet werden die beiden Anträge damit, dass keine Beratung
diesbzgl. im Fachausschuss stattgefunden habe und die vorliegenden Unterlagen
nicht ausreichend seien und falsch bewertet wurden, denn das Gebiet wurde im
Gutachten falsch dargestellt.
Sie habe sich das Grundstück selber angeschaut und Biotope,
sowie mindestens ein Baum der älter als 50 Jahre ist. Dieser weist Löcher und
Einkerbungen im Baumstamm auf. Dies solle auf einen Fledermausnest hinweisen
Zusätzlich habe sie die Ausbreitung von Fingerhüten auf dem Grundstück
vorgefunden. Zudem fand sie den Scherrasen, der in den Unterlagen nicht vorkam,
und der Rest der Fläche sei ein Hochmoorrasen der Wertstufe 5.
Danach lässt der Ratsvorsitzende zunächst über den Antrag auf
Nichtbefassung abstimmen.
Mit 2 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wird der Antrag auf
Nichtbefassung mehrheitlich abgelehnt.
BGM Völler erklärt, dass es seit mehreren Wochen darum geht
für den größten Sportverein aus Wiesmoor und Umgebung die Möglichkeit zu
schaffen, einen Beachvolleyballplatz zu errichten. Der Fachausschuss war vor
Ort und habe sich das Grundstück selbst angeschaut. Der Landkreis lehnte den
Bauantrag erst ab, da der Bebauungsplan aus den 80er Jahren stammte und die
Sportart Beachvolleyball als mögliche Nutzungsart nicht aufgeführt war. Aktuell
dürfte dort sogar eine Sporthalle gebaut werden. Daraufhin wurde der
Bebauungsplan überarbeitet, sodass der Landkreis Aurich grünes Licht gab. Nun
müsse der Rat nur noch zustimmen.
Klaus-Dieter Reder, CDU, fühlt sich als Vorsitzender des
Fachausschusses für Planung und Bau persönlich angegriffen. Es hört sich an,
als würde man gleichgültig vorgehen. Das Gebiet wurde gutachterlich geprüft.
Zudem befindet sich das betreffende Grundstück mitten im Stadtzentrum von
Wiesmoor. Für ihn fehlt die Verhältnismäßigkeit.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ratsvorsitzende über den Antrag auf Verweisung in den Fachausschuss für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau abstimmen.
Mit 2 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird der Antrag auf
Verweisung in den Fachausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Danach erläutert Johannes Bohlen den Sachverhalt mit Hilfe
einer Planzeichnung, die über einen Beamer dargestellt wird.
Frieda Dirks, WB, teilt mit, dass sie die Meinung in Bezug
auf die Natur von Frau Fick-Tiggers respektiert, dennoch befürworte ihre
Fraktion das Projekt der TG Wiesmoor.
Da keine Wortmeldungen vorliegen,
lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Zu a) Einstimmig (26 Ja Stimmen
und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Zu b) Einstimmig (26 Ja Stimmen
und 2 Enthaltungen) erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Um 20:30 Uhr verlässt
Ratsmitglied Sabiha Dietrich den Sitzungssaal.
Zu c) Einstimmig (25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: