Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Grundstückseigentümer im Eckbereich Hauptstraße/Hopelser Weg plant mit der Deutschen Post zusammen eine neue Niederlassung mit vier Oberwohnungen zu errichten (siehe anliegender Planauszug). Das Postzentrum im alten Postgebäude Am Rathaus 4 reicht platzmäßig für die Deutsche Bundespost nicht mehr aus. In einem Gespräch mit der Verwaltung erläuterte die Post ihre Beweggründe bezgl. der Suche nach einem geeigneten neuen Standort, nach Möglichkeit in zentraler Lage der Stadt. Da stadteigene Grundstücke für eine Ansiedlung in zentraler Lage nicht zur Verfügung stehen und gleichzeitig der Grundstückseigentümer gewerbliche Planungen verfolgte, stellte die Verwaltung den Kontakt zwischen der Deutschen Post und dem Grundstückseigentümer her. Die Post hat zwischenzeitlich Planvorstellungen entwickelt, wonach eine Halle von knapp 500 qm Größe gebaut werden soll. Zusätzlich sollen im Obergeschoss vier Wohnungen eingerichtet werden. Das Plangebiet ist durch den Bebauungsplan A 6 überlagert. Der Bebauungsplan sieht hier ein Dorfgebiet in eingeschossiger Bauweise vor. Aufgrund der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche in Verbindung mit einem Sichtdreieck im Einmündungsbereich Hauptstraße/Hopelser Weg spricht der B-Plan derzeit gegen eine Umsetzung der Pläne der Deutschen Post. Der Bebauungsplan muss daher geändert werden.

 

Zielsetzung der Verwaltung ist, die Post langfristig an den Standort Wiesmoor zu binden. Daher sollte die Realisierung des Bauvorhabens auch im Sinne einer Wirtschaftsförderung unterstützt und die Änderung des Bebauungsplanes umgesetzt werden.

 

Die angedachte Planung wird in der Sitzung seitens der Verwaltung ausführlich erläutert.

 

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 6 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert kurz den derzeitigen Sachverhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 6 der Stadt Wiesmoor. Hierzu wird via Beamer eine Übersicht gezeigt.

Weiter zeigt Fachbereichsleiter Bohlen die Planungsabsichten des Grundstückseigentümers als Investor für die Deutsche Post / DHL mit dem Bau eines Verteilzentrums mit vier Oberwohnungen. Der Grundstückseigentümer und die Deutsche Post waren bereits im Jahr 2017 mit ersten Planungen an die Verwaltung herangetreten.

Den Planungen des Grundstückseigentümers steht derzeit ein Sichtdreieck im Kreuzungsbereich Hauptstraße B436 / Hopelser Weg entgegen. Dieses soll in der angedachten 4. Änderung des Bebauungsplanes A 6 entfallen.

Hierzu zeigt Fachbereichsleiter Johannes Bohlen einen entsprechenden Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes. Die Bauleitplanung sei nun kurz vor der öffentlichen Auslegung gemäß BauGB. Die öffentliche Auslegung sei für den März 2018 angedacht.

 

BGM Völler gibt abschließend den Hinweis, dass die Deutsche Post / DHL langfristige Mieterin des Objektes sein wird.

 

Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob die Wohnungen eventuell auch als Büros genutzt werden könnten.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert, dass es sich derzeit planungsrechtlich um ein Dorfgebiet handelt. Daher sei sowohl Gewerbe als auch Wohnen möglich.

 

Ausschussmitglied Schlösser erkundigt sich, was mit dem alten Postgebäude an der Straße „Am Rathaus“ geschehe.

 

BGM Völler teilt mit, dass sich dieses Gebäude seit einigen Jahren in privatem Eigentum befinde.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache.

Der Ausschuss nimmt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes A 6 zur Kenntnis.