Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 21.09.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan B 15 „Hauptstraße / Siebelsburger Weg" im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der Sitzung des Fachausschusses für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 10.09.2020 wurde unter TOP 14
hierzu ausführlich beraten und ein Empfehlungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Siedlungsraum von
Wiesmoor und ist ca. 750 m vom
Wiesmoorer Stadtkern entfernt. Das Plangebiet wird von
bestehenden Wohnsiedlungen entlang des
„Siebelsburger Weges“, „Veilchenweges“ und „Hauptstraße“ (B 436) umschlossen. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von
ca. 2,53 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 15
„Hauptstraße/Siebelsburger Weg“ ist die städtebauliche Zielsetzung der Stadt
Wiesmoor auf einer Fläche zwischen Siebelsburger Weg, Hauptstraße und
Veilchenweg die Realisierung eines Wohn- und Mischgebietes sowie einer
zentralen Regenrückhaltung vorzubereiten. Ziel dieser Bauleitplanung ist es,
innerhalb des zentralen Ortsbereiches mit zahlreichen Versorgungsangeboten und
Dienstleistungen ein zusätzliches Wohnungsangebot zu mobilisieren. Hierbei ist
die Stärkung der Wohnfunktion für den Ortskern von zentraler Bedeutung, da eine
Bindung der Kaufkraft für den Einzelhandel sowie eine Auslastung anderer
Dienstleistungen und Einrichtungen gefördert wird. Eine stabile Bewohnerschaft
im Zentrum wirkt einer „Verödung“ des Ortes entgegen und ist somit Bestandteil
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Sicherung des Wiesmoorer
Ortskerns.
Zukünftig ist davon auszugehen, dass insbesondere kleinere
Haushaltsgrößen (junge
Alleinstehende, Paare, ältere Haushalte nach der
Familienphase) nachgefragt werden und daher ein zunehmender Bedarf an
Mehrparteienwohngebäuden besteht. Entsprechend sind bereits die 3. Änderung und
die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. B 6 erfolgt, um die Wohnnutzung innerhalb
des Wiesmoorer Ortskerns zu verfestigen. Diese städtebauliche Zielsetzung wird
mit der vorliegenden Planung weiterentwickelt.
Da die Bebauungsplanaufstellung
der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 a BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 28.
Mai 2021.
Durch die geplante Aufstellung
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten
zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
58 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 18 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen sechs
weitere gleichlautende Stellungnahmen vor.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf sowie Schalltechnische Stellungnahme
und Gestaltungsplan) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Ratsmitglied Edgar Weiss, FBW,
verlässt die Sitzung um 20.30 Uhr und kehrt um 20.33 Uhr zurück.
BGM Völler verlässt die Sitzung um
20.41 Uhr und kehrt um 20.45 Uhr zurück.
Ohne weitere Aussprache lässt der
Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
b)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich
vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der
Niederschrift.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds.
GVBL. S. 368), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan B 15
“Hauptstraße / Siebelsburger Weg” -, bestehend aus der Planzeichnung,
Begründung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB
als Satzung beschließen. Die Schalltechnische Stellungnahme ist zur Kenntnis zu
nehmen
Zu a): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs 2 BauGB
beschlossen.
Zu b): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs
2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
beschlossen.
Zu c): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung) fasst der Rat den Beschluss, über den Bebauungsplan
B 15 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: