Beschlussvorschlag:

 

a):  Die Niederschrift über die am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.


c) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

d) Feststellungsbeschluss

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor die

56. Änderung Bebauungsplan Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Zu a): Die Niederschrift über die am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden einstimmig beschlossen.

 

Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden einstimmig beschlossen.

 

Zu c): Die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligungen sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden einstimmig beschlossen.

 

Zu d): Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss über die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes.


Sachverhalt:

 

Zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen sowie gemischter Bauflächen östlich der Mullberger Straße bis zum Kiebitzweg und südlich des Amselweges wurde durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 03.06.2020 für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens  sind  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom 22.01.2021 bis zum 26.02.2021 stattgefunden.

Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden im öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 27.05.2020 und im Verwaltungsausschuss am 03.06.2020 vorgestellt.

 

Der Entwurf zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Staubgutachten, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, schalltechnisches Gutachten sowie Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.11.2021 in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Fragen wurden ausführlich beantwortet.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021. 59 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 27.07.2021 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. 13 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von keiner Person im Rathaus eingesehen. Eine Stellungnahme/Einwendung von dritter Seite liegt nicht vor.

 

Die Verwaltung erläutert kurz den Sachverhalt und verliest die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen.

 

Der Ratsvorsitzende lässt über die Beschlussvorschläge abstimmen.


Abstimmungsergebnis: