Sitzung: 13.12.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/264/2021
Beschlussvorschlag:
a): Die Niederschrift über die am 22.06.2021
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
c)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung
ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
d) Feststellungsbeschluss
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds.
GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor die
56. Änderung Bebauungsplan
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen
(Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht ist zur Kenntnis zu
nehmen.
Zu a): Die Niederschrift über die
am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden
einstimmig beschlossen.
Zu b): Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB werden einstimmig beschlossen.
Zu c): Die Anregungen seitens der
Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligungen sowie von dritter
Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden
einstimmig beschlossen.
Zu d): Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss über die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Sachverhalt:
Zur Ausweisung weiterer
Wohnbauflächen sowie gemischter Bauflächen östlich der Mullberger Straße bis
zum Kiebitzweg und südlich des Amselweges wurde durch den Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung vom 03.06.2020 für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wiesmoor ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Zur Einleitung des
Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom 22.01.2021 bis zum 26.02.2021
stattgefunden.
Eine Beschlussfassung im Rat/VA
hierzu ist nicht erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden im
öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am
27.05.2020 und im Verwaltungsausschuss am 03.06.2020 vorgestellt.
Der Entwurf zur 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht sind der Anlage zur
Vorlage zu entnehmen.
Die Planung wird in der Sitzung
ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Staubgutachten,
Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, schalltechnisches
Gutachten sowie Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB) sind allen
Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.11.2021
in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier
waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen
wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Fragen wurden
ausführlich beantwortet.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich
06.09.2021. 59 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 27.07.2021 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. 13
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen von keiner Person im Rathaus eingesehen. Eine
Stellungnahme/Einwendung von dritter Seite liegt nicht vor.
Die Verwaltung erläutert kurz den Sachverhalt
und verliest die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen.
Der Ratsvorsitzende lässt über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis: