Beschlussvorschlag:

 

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

a) Die Niederschrift über die am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus beiden Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.


c) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor den

Bebauungsplan D11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Anlage Schalltechnische Stellungnahme, Zielabweichungsbescheid sowie Bodengutachten sind zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen an der Oldenburger Straße L 12 wurde durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 17.06.2019 für die Aufstellung des Bebauungsplanes D 11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“ der Stadt Wiesmoor ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 04.12.2020 stattgefunden.

Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Es gab keine wesentlichen Anforderungen bezüglich des weiteren Verfahrens.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Fragen wurden ausführlich beantwortet.

 

Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung 28.06.2021 einen Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die erste Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit der Ordnungsnummer D11 in der Zeit vom 06.08.2021 bis zum 06.09.2021.

 

57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die öffentliche Auslegung

informiert und um Stellungnahme gebeten. 14 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten

Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt keine Stellungnahme vor.

 

Die wesentliche Anforderung aus der ersten Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB war die Erfordernis eines Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 ROG in Verbindung

mit § 8 NROG bezüglich dem RROP des Landkreises Aurich, hier Kapitel. 3.2.2.2 Ziff. 04 Abstandziel von Wald 100m.

 

Nach Zustellung des Zielabweichungsbescheides durch den Landkreis Aurich am 01.06.2022

hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung 27.06.2022 einen erneuten Auslegungsbeschluss die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die zweite, verkürzte Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes D 11 der Stadt Wiesmoor in der Zeit vom 13.07.2022 bis zum 05.08.2022

 

57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute öffentliche Auslegung

informiert und um Stellungnahme gebeten. 16 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten

Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.

 

Der Entwurf des zukünftigen Bebauungsplanes D11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“ nebst Begründung, Umweltbericht Schalltechnischer Stellungnahme und Abwägung sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, schalltechnischer Stellungnahme sowie Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB sowie gem. §4.2 BauGB vom 06.09.2021) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 16.09.2022 in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Die Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteile der jeweiligen Niederschriften.

 

Ratsfrau Marika Timker (SPD) nimmt ab 20:15 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und verliest die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Ratsvorsitzende lässt somit über den Beschlussvorschlag abstimmen.