Sitzung: 27.09.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/196/2022
Beschlussvorschlag:
Um das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
a) Die
Niederschrift über die am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten
Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser
Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus beiden Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
c) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der ersten und
zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB.
Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und
wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Aufgrund des § 1
Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds.
GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA der Stadt Wiesmoor den
Bebauungsplan D11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Anlage Schalltechnische Stellungnahme, Zielabweichungsbescheid sowie Bodengutachten sind zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Zur Ausweisung
weiterer Gewerbeflächen an der Oldenburger Straße L 12 wurde durch den
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 17.06.2019 für die Aufstellung des
Bebauungsplanes D 11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“ der Stadt Wiesmoor
ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Zur Einleitung des
Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im
Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 04.12.2020 stattgefunden.
Eine
Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Es gab keine wesentlichen Anforderungen
bezüglich des weiteren Verfahrens.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum
der KGS Wiesmoor statt. Hier waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor
anwesend. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt.
Fragen wurden ausführlich beantwortet.
Der
Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung 28.06.2021 einen Auslegungsbeschluss
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die erste Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit der Ordnungsnummer D11 in der Zeit vom 06.08.2021 bis zum 06.09.2021.
57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die öffentliche Auslegung
informiert und um Stellungnahme gebeten. 14 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten
Frist eingegangen.
Von dritter Seite liegt keine Stellungnahme vor.
Die wesentliche Anforderung aus der ersten Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB war die Erfordernis eines Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 ROG in Verbindung
mit § 8 NROG bezüglich dem RROP
des Landkreises Aurich, hier Kapitel. 3.2.2.2 Ziff. 04 Abstandziel von Wald
100m.
Nach Zustellung des
Zielabweichungsbescheides durch den Landkreis Aurich am 01.06.2022
hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung 27.06.2022 einen erneuten
Auslegungsbeschluss die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß §
4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die zweite, verkürzte Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes D 11 der Stadt Wiesmoor in der Zeit vom 13.07.2022 bis zum 05.08.2022
57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute öffentliche Auslegung
informiert und um Stellungnahme gebeten. 16 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten
Frist eingegangen.
Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.
Der Entwurf des
zukünftigen Bebauungsplanes D11 „Gewerbegebiet Oldenburger Straße II“ nebst Begründung,
Umweltbericht Schalltechnischer Stellungnahme und Abwägung sind der Anlage zur
Vorlage zu entnehmen.
Die Planung wird in
der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Umweltbericht,
Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, schalltechnischer Stellungnahme sowie
Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB sowie gem. §4.2 BauGB vom
06.09.2021) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen
sind am 16.09.2022 in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt
worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteile der
jeweiligen Niederschriften.
Ratsfrau Marika Timker
(SPD) nimmt ab 20:15 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Die Verwaltung
erläutert den Sachverhalt und verliest die eingegangenen Stellungnahmen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Ratsvorsitzende lässt somit über den Beschlussvorschlag abstimmen.