Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor einschließlich des Um- und Anbaus der Personalräume und sanitären Anlagen im Eingangsbereich sowie die Umgestaltung des Gastronomiebereichs fortzuführen. Bei den weiteren Planungen ist die bewilligte Fördersumme in Höhe vom 1,0 Mio. € vom Niedersächsischen Innenministerium zu berücksichtigen und sicherzustellen. Des Weiteren sind die Ausschreibungen für die Projektplanung schnellstmöglich vorzunehmen (Ingenieur- und Architektenbüros), soweit diese nach den Ausschreibungsbestimmungen erforderlich sind.   


Sachverhalt:

 

Das Hallenbad Wiesmoor besitzt eine hohe regionale Bedeutung und wird intensiv von lokalen Schulen, Vereinen und der Öffentlichkeit genutzt. Angesichts der bereits vollständigen Auslastung anderer Einrichtungen in der Umgebung stellt das Bad ein wichtiges Sportangebot in der Region dar. Der Zustand des Bades ist jedoch aufgrund seines langen Bestehens stark sanierungsbedürftig. Erhebliche, technische Investitionen sowie eine Sanierung sind erforderlich, um den Betrieb weiterhin langfristig gewährleisten zu können.

 

Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.03.2022 ist die Verwaltung beauftragt worden, einen Antrag auf Förderung für die Sanierung, die Instandsetzung und den Umbau des Hallenbades Wiesmoor gemäß des Förderprogramms „Förderung des Sportstättenbaus“ beim Niedersächsischen Innenministerium zu stellen. Das Planungsbüro Janßen-Bär-Partner hat hierfür die entsprechenden Entwürfe und die Kostenkalkulation erstellt.

 

Mit Förderbescheid vom 09.09.2022 erhält die Stadt Wiesmoor eine Fördersumme in Höhe von 1,0 Mio. € aus dem Sportstättensanierungsprogramm des Niedersächsischen Innenministeriums für die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor.

 

Des Weiteren hat die Stadt Wiesmoor aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.09.2022 für die Sanierung, die Instandsetzung und den Umbau des Hallenbades Wiesmoor fristgerecht an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilgenommen. Aus dem Berliner Büro von MdB Johann Saathoff hat die Stadt Wiesmoor jedoch die enttäuschende Nachricht erhalten, dass für das Bauprojekt der Sanierung, der Instandsetzung und des Umbaus des Hallenbades Wiesmoor aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ keine Förderung gezahlt wird.

 

Nunmehr werden die weiteren Planungen für die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor im Zusammenhang mit der bewilligten Förderung in Höhe von 1,0 Mio. € fortgeführt. Im Rahmen dieser Förderung werden die Bausteine Betonsanierung Schwimmbecken, Sanierung der Gebäude- und Heiztechnik sowie der Umbau der Eingangshalle und des Aufsichtsbereichs vorgenommen. Die Kosten hierfür werden aktuell mit ca. 1,6 Mio. € kalkuliert.

 

Des Weiteren ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass aufgrund der nicht unerheblichen Bauschäden an der Außenfassade und der fehlenden Personalräume sowie der dringlichen Sanierung der Sanitärräume im Eingangsbereich zusätzliche Baumaßnahmen umgesetzt werden. Diese Baumaßnahmen sind über die Zuwendung des Niedersächsischen Innenministeriums nicht förderfähig und müssen in voller Höhe von der Stadt Wiesmoor finanziert werden. Die Kosten werden aktuell mit ca. 900.000 € kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Kosten für Unvorhergesehenes in Höhe von ca. 500.000,00 € einkalkuliert, so dass eine Gesamtsumme von 3,0 Mio. € für die Sanierung, die Instandsetzung und den Umbau des Hallenbades Wiesmoor im Haushalt der Stadt Wiesmoor einzustellen ist.

 

Die konkreten Pläne für die Sanierung des Hallenbades Wiesmoor und die Kostenkalkulation werden von der Verwaltung in den Gremiensitzungen vorgestellt.

 

Weiterhin wird es als erforderlich angesehen, dass Ingenieur- bzw. Architektenbüros die Stadt Wiesmoor bei der weiteren Projektplanung unterstützen. Dies gilt insbesondere auch bei der Beratung des möglichen Einsatzes von erneuerbaren Energien im Rahmen der Sanierung, der Instandsetzung und des Umbaus des Hallenbades Wiesmoor. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die erforderliche Versorgung des Hallenbades über den Einsatz einer Fernwärmeleitung geschaffen werden können.

 

Bislang wird die Stadt Wiesmoor von dem Büro Janßen-Bär-Partner aus Westerstede bei den Planungen unterstützt. Es wird derzeit von der Verwaltung geprüft, ob für die weitere Unterstützung in der Projektplanung gemäß den Ausschreibungsbestimmungen ein erneutes Ausschreibungsverfahren vorzunehmen ist oder Folgeaufträge an die bisher eingesetzten Büros erteilt werden können. 

 

Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor.

Herr Janßen von der Fa. janßen bär partnerschaft mbH trägt anhand einer Power-Point-Präsentation die nun vorgesehenen Umbaumaßnahmen vor. Es sind somit folgende Maßnahmen vorgesehen: Ertüchtigung des Schwimmbeckens, Sanierung der technischen Anlagen inkl. Neubau eines BHKW, Umbau der Küche, Anbau von Personalräumen und Renovierung der sanitären Anlagen im Eingangsbereich. Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 2,6 Mio. €.

Aus der Ausschussmitte wird sich nach der Möglichkeit einer Wärmepumpenheizung erkundigt. Herr Schmidt von der Fa. Vorpahl teilt dazu mit, dass die Voraussetzungen beim Hallenbad für eine solche Heizung nicht gegeben sind. Aus seiner Sicht sind für das Hallenbad eine Gasheizung und ein BHKW am sinnvollsten. Ein BHKW hat eine Nutzungsdauer von ca. 8 Jahren und amortisiert sich bereits nach 2 Jahren. Die Anlage soll so konzipiert werden, dass später auch regenerative Energien wie z. B. Wasserstoff oder Fernwärme genutzt werden können.

Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte, ob das alte BHKW nochmal ertüchtigt werden kann, antwortet Herr Schmidt, dass die alte Anlage vor Jahren falsch eingebunden wurde und abgängig ist.

Ein Ausschussmitglied informiert sich über die Unterhaltungskosten für eine solche Anlage. Eine Folgekostenrechnung soll mit der endgültigen Planung aufgestellt werden. Hierzu bedarf es jedoch noch eines Planungsauftrages. Die Verwaltung ist zurzeit in der Abstimmung mit dem Land und dem RPA des Landkreises, ob der Auftrag an die bisherige Planungsfirma vergeben werden darf oder ob eine neue Ausschreibung erforderlich ist.

Aus der Ausschussmitte wird angefragt, ob auch eingeplant ist, dass das Hallenbad evtl. später einmal an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Herr Schmidt teilt mit, dass hierfür Vorbereitungen getroffen werden.

Außerdem möchte der Ausschuss wissen, wie sich das Bauwerk - Baukonstruktion in Höhe von ca. 950.000 € aufteilt. Herr Janßen teilt mit, dass etwa 95.000 € für die Ertüchtigung des Schwimmbeckens anfallen und der Rest ist für die Umbau- und Erweiterungsarbeiten des Hochbaus vorgesehen.

Des Weiteren wird danach gefragt, wie die Küche später vorgesehen ist. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich um eine Vereinsküche handelt und dass im Besucherbereich Automaten aufgestellt werden sollen.

Aus der Ausschussmitte wird nach dem Baubeginn, die Dauer der Maßnahme und die Dauer der Badschließung gefragt. Herr Janßen teilt mit, dass die Maßnahme auf Grund der Förderung dieses Jahr beginnen muss, jedoch sind noch sehr viele Vorarbeiten erforderlich. Er hofft, dass mit der Maßnahme im Herbst begonnen werden kann. Er geht davon aus, dass das Hallenbad dann für min. 9 Monate außer Betrieb ist. Danach könnte wieder geöffnet werden, obwohl die gesamte Baumaßnahme dann noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Auf Nachfrage, ob es bei der Technik zu Lieferengpässen kommen kann, teilt Herr Schmidt mit, dass er nicht davon ausgeht.

Die Verwaltung teilt noch mit, dass auf Grund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen, das Hallenbad im Sommer wegen der jährlichen Wartungsarbeiten nicht geschlossen werden soll.

 

Der Ausschussvorsitzende gibt den anwesenden Besucher nun die Möglichkeit zur Fragestellung.

Ein Einwohner erkundigt sich, ob das BHKW auch als Nahwämeversorgung für andere Gebäude eingesetzt werden kann. Herr Schmidt teilt ihm mit, dass das BHKW auf das Hallenbad abgestimmt wird und eine größere Anlage für eine weitere Nahversorgung ihm nicht sinnvoll erscheint.

 

Ausschussmitglied Kansy nimmt ab 15.52 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Ausschussvorsitzende trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und lässt darüber abstimmen.

 

Anmerkung des Protokollführers

Die Präsentation ist den Vorlagen bereits beigefügt.