Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 16.10.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 0,35 ha große Fläche südlich des Hopelser Weges und östlich der Hauptstraße, also im Eckbereich Hauptstraße/Hopelser Weg im Ortsteil Wiesederfehn. Die hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Fläche wird aufgrund der möglichen Reduzierung des Verkehrssichtdreieckes geringfügig vergrößert, so dass eine bessere städtebauliche Ausnutzung der Fläche möglich ist. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise bleiben unverändert. Es werden die Festsetzungen „Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind“ und „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ hinzugefügt, um den Anforderungen aus dem Bundesfernstraßengesetz(FStrG) hinsichtlich der Belange der Bundesstraße B 436 zu genügen und die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 13.04.2018. 55 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.02.2018 (Nds. GVBL. S. 22), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gem. § 10 BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Hinrich Beekmann erläutert den Sachverhalt. Eine Planzeichnung wird über den Beamer dargestellt.

 

Wolfgang Sievers, FDP/ödp, bemängelt, dass er die aktualisierten Stellungnahmen nicht zugesandt bekommen hat.

Sven Lübbers bittet darum, zukünftig die Verwaltung vor einer Sitzung darüber in Kenntnis zu setzen das Unterlagen fehlen, damit die entsprechenden Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Zu a): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt der Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und den sonstigen Beteiligten wie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu c): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: