Sitzung: 15.05.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/075/2018
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 16.10.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6. Der Geltungsbereich der
Änderung umfasst eine ca. 0,35 ha große Fläche südlich des Hopelser Weges und
östlich der Hauptstraße, also im Eckbereich Hauptstraße/Hopelser Weg im
Ortsteil Wiesederfehn. Die hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte
überbaubare Fläche wird aufgrund der möglichen Reduzierung des Verkehrssichtdreieckes
geringfügig vergrößert, so dass eine bessere städtebauliche Ausnutzung der
Fläche möglich ist. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die
Bauweise bleiben unverändert. Es werden die Festsetzungen „Flächen, die von der
Bebauung freizuhalten sind“ und „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ hinzugefügt,
um den Anforderungen aus dem Bundesfernstraßengesetz(FStrG) hinsichtlich der
Belange der Bundesstraße B 436 zu genügen und die Sicherheit und Ordnung des
Verkehrs zu gewährleisten.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch
die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage
1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 die
öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 13.04.2018. 55 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme
vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird
Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
28.02.2018 (Nds. GVBL. S. 22), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 6, bestehend aus der Planzeichnung und den
textlichen Festsetzungen gem. § 10 BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Hinrich Beekmann erläutert den Sachverhalt. Eine Planzeichnung wird über
den Beamer dargestellt.
Wolfgang Sievers, FDP/ödp, bemängelt, dass er die aktualisierten
Stellungnahmen nicht zugesandt bekommen hat.
Sven Lübbers bittet darum, zukünftig die Verwaltung vor einer Sitzung
darüber in Kenntnis zu setzen das Unterlagen fehlen, damit die entsprechenden
Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen
Beschlussvorschläge abstimmen.
Zu a): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt der
Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB.
Zu b): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung erfolgt der
Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und den
sonstigen Beteiligten wie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: