Sitzung: 12.04.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/057/2018
Beschlussvorschlag:
Die Eckdaten einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren werden beschlossen.
Sachverhalt:
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448
Bayreuth, hat für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung
Emden-Ost–Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte)
inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden
220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in
Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76
A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das
Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer
19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.
Für das
Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen
Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen
Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den
Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und
Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und
Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing,
Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen,
in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in
der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der
Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt
Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht.
Gegenstand
dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca.
61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und
Erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden-Ost und
dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen
Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung
Emden/Borssum–Conneforde.
Im Rahmen
ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das
380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen, entsprechend
der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland
ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber
hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und
DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden-Ost angeschlossen. Die
vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach
Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen
abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere
Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden
jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) i.H.v.
2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich
angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen.
Als
Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau
einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden-Ost
im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der
Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das
geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben
Emden-Ost–Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des
BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte
der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung
auszuführen.
Die plangegenständliche Leitung beginnt im
Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im
Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im
Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im
Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im
Landkreis Ammerland.
Die
vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen
entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:
Erläuterungsbericht,
Allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts,
Variantenuntersuchung/Alternativenprüfung, Übersichtspläne, Wegenutzungs- und
Lage-/Grunderwerbspläne, Mastprinzipzeichnungen, Längenprofile, Regelfundament-
und Regelgrabenprofilzeichnungen, Bauwerksverzeichnis, Mast- und
Kabelpunktliste, Kreuzungsverzeichnis, Immissionsbericht und
Musterberechnungen, Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und
elektrischen Feldstärkewerte gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für
die Freileitung und die Kabelanlagen, Landschaftspflegerischem Begleitplan mit
Text- und Kartenteilen, UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG mit Text- und Kartenteil,
Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchungen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Beitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Anträge für geschützte Teile von Natur und
Landschaft, Materialband mit Brut- und Rastvogeluntersuchungen, Beobachtungen
zum Flugverhalten an der bestehenden 220-kV-Leitung, Erfassung von Amphibien,
Reptilien, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen sowie ein
Baugrundvorgutachten.
Die
Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom
06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 u.a. bei der Stadt Wiesmoor
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht
aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im oben genannten
Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Zusätzlich können die
Planfeststellungsunterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des
Landes Niedersachsen über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender
Internetadresse eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/startseite. Die
kommunale Stellungnahme zum Projekt kann bis zum 22. Mai 2018 bei der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover
vorgelegt werden.
Das Projekt bezogen auf das
Wiesmoorer Stadtgebiet wird nochmals vorgestellt. Lt. den
Planfeststellungsunterlagen wird u.a. ein ca. 2,5 km langer Abschnitt im
Bereich Strackholt/Zwischenbergen/Fiebing verkabelt. Der Bereich erstreckt sich
zwischen den Kabelübergangsanlagen (KÜA) Strackholt-West (südwestlich der K 107
am Bobenmeedeweg, Gemarkung Strackholt) und Strackholt-Ost (nordöstlich der
Ortschaft Fiebing, ca. 1,2 km südöstlich des Zwischenberger Weges, Gemarkung
Fiebing). Der knapp 900 m lange Abschnitt in der Gemarkung Zwischenbergen
beginnt aus Richtung Westen gesehen etwa mittig beim sogenannten Viehweg
zwischen den Gemarkungen Zwischenbergen und Fiebing, verläuft dann in nordöstlicher
Richtung nördlich vom Haus Mittelweg 68 bis zum Mittelweg und knickt dann
leicht in südöstlicher Richtung ab (etwa parallel zum Leekentief) und mündet
dann nach ca. 200 m ab der Gemeindegrenze Wiesmoor/Großefehn in die
Kabelübergangsanlage Strackholt – Ost in der Gemarkung Fiebing. Der
Kabelabschnitt wird gem. den Unterlagen in drei Abschnitte gebohrt. Im Bereich
des angesprochenen Viehweges wird ein sogenannter Cross-Bonding-Kasten
aufgestellt, der zu Prüf- und Messzwecken bezgl. der Muffen dauerhaft
zugänglich sein muss. Das Projekt wird nochmals von den Tennet – Vertretern
(Frau Catherin Krukenmeyer, Referentin für Bürgerbeteiligung und Frau Anja
Landgraf-Konschak, Projektleiterin Planung und Genehmigung) vorgestellt.
Die Eckdaten einer Stellungnahme seitens der Stadt werden nunmehr in der
Sitzung von der Verwaltung erläutert und vorgestellt (siehe dazu Anlage
“Entwurfsstellungnahme 12042018). Dazu sollte dann eine entsprechende
Beschlussfassung erfolgen. Aufgrund der großen Datenmengen bezgl. der
Planfeststellungsunterlagen wird nur der Erläuterungsbericht, die
Allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts, ein Übersichtsplan
zwischen den Masten 029 und 085 sowie die 4 Detailpläne des
Verkabelungsabschnittes in “SessionNet” eingestellt.
Der Ausschussvorsitzende Reder
(CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt 5.2 und erteilt der Verwaltung das Wort.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen
verliest den Entwurf der kommunalen Stellungnahme vom 21.03.2018 mit Hinweis
auf die anstehende gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Großefehn und
Uplengen sowie der Stadt Wiesmoor.
Ausschussmitglied Weiss (WB) zeigt
sich zufrieden mit der positiven Lösung durch eine geplante Erdverkabelung der
380-kV-Leitung Emden-Ost – Conneforde im Bereich Strackholt / Zwischenbergen.
Jedoch zeige sich in der Gemeinden Großefehn und Uplengen erhebliche
Unzufriedenheit mit dem geplanten Trassenverlauf der 380-kV-Leitung. Zudem
werde das FFH-Gebiet Fehntjer-Tief durch den derzeitigen Leitungsverlauf
tangiert. Ausschussmitglied Weiss (WB) fordert die Erarbeitung einer
gemeinsamen Stellungnahme unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung und stellt
den Antrag auf eine gemeinsame Stellungnahme.
Fachbereichsleiter Bohlen teilt
dem Ausschuss mit, dass ein entsprechender Antrag nicht notwendig sei, da eine
gemeinsame Stellungnahme mit dem Kommunen Uplengen und Großefehn in
Zusammenarbeit mit RA Heinz, Berlin, erfolgen soll. Die in dem soeben
verlesenen Entwurf der Stellungnahme vom 21.03.2018 genannten Punkte sollen in
die gemeinsame Stellungnahme einfließen, so Fachbereichsleiter Bohlen.
BGM Völler sieht den derzeitigen
Leitungsverlauf mit zwei Erdkabelteilstrecken, eine davon in Wiesmoor, positiv.
Sicherlich sei der Wunsch nach einer längeren Erdverkabelung nachvollziehbar.
Jedoch sei es sinnvoll und wichtig, gegenüber der Planfeststellungsbehörde
mitzuteilen, dass die angedachte Erdverkabelung für den Bereich Strackholt /
Zwischenbergen aus der Sicht Wiesmoors eine gute Lösung sei.
Durch eine gemeinsame Stellungnahme
mit den Kommunen Großefehn und Uplengen kann sich Wiesmoor solidarisch im
Hinblick auf den geplanten Trassenverlauf in den Ortschaften Timmel und
Oltmannsfehn zeigen, so BGM Völler.
Ausschussmitglied Feiler (SPD)
hält eine gemeinsame Stellungnahme mit der Gemeinden Großefehn und Uplengen für
richtig. Die Stadt Wiesmoor kann sich so solidarisch zeigen. Jedoch sollte ein
Hinweis auf die Zufriedenheit Wiesmoors für die derzeitige Lösung der
Erdverkabelung im Bereich Strackholt / Zwischenbergen unbedingt enthalten sein.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen
merkt an, dass der Entwurf der kommunalen Stellungnahme entsprechend aufgebaut
sei. Fachbereichsleiter Bohlen zeigt zur Verdeutlichung der durch die Stadt
Wiesmoor bereits bekundeten Solidarität die bekannte gemeinsame Stellungnahme
sieben betroffener Kommunen im Leitungsverlauf zum geplanten Netzbauausbau
Emden-Ost nach Conneforde mit Datum vom 17.05.2017.
Ausschussmitglied Jelken (SPD)
gibt zu bedenken, dass durch entsprechende Stellungnahmen gegenüber der
Planfeststellungsbehörde Änderungen am derzeitigen Leitungsverlauf erfolgen
können und diese durchaus negative Betroffenheiten für Wiesmoor auslösen
könnten.
Ausschussmitglied Frau
Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht einen Hinweis zum Schutz des FFH-Gebietes Fehntjer
Tief in der kommunalen Stellungnahme.
Da es keine weiteren Wortmeldungen
aus der Ausschussmitte gibt, endet der Ausschussvorsitzende den
Tagesordnungspunkt 5.2.
Der Entwurf der kommunalen Stellungnahme der Stadt Wiesmoor wird zur Kenntnis genommen.