Beschlussvorschlag:

 

Die Eckdaten einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden-Ost–Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.

 

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing, Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen, in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht.

 

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca. 61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden-Ost und dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum–Conneforde.

 

Im Rahmen ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das 380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen, entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden-Ost angeschlossen. Die vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) i.H.v. 2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen.

 

Als Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden-Ost im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben Emden-Ost–Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung auszuführen.

 

Die plangegenständliche Leitung beginnt im Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland.

 

Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:

 

Erläuterungsbericht, Allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts, Variantenuntersuchung/Alternativenprüfung, Übersichtspläne, Wegenutzungs- und Lage-/Grunderwerbspläne, Mastprinzipzeichnungen, Längenprofile, Regelfundament- und Regelgrabenprofilzeichnungen, Bauwerksverzeichnis, Mast- und Kabelpunktliste, Kreuzungsverzeichnis, Immissionsbericht und Musterberechnungen, Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gemäß der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für die Freileitung und die Kabelanlagen, Landschaftspflegerischem Begleitplan mit Text- und Kartenteilen, UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG mit Text- und Kartenteil, Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchungen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Beitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Anträge für geschützte Teile von Natur und Landschaft, Materialband mit Brut- und Rastvogeluntersuchungen, Beobachtungen zum Flugverhalten an der bestehenden 220-kV-Leitung, Erfassung von Amphibien, Reptilien, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen sowie ein Baugrundvorgutachten.

 

Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 u.a. bei der Stadt Wiesmoor während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Zusätzlich können die Planfeststellungsunterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/startseite. Die kommunale Stellungnahme zum Projekt kann bis zum 22. Mai 2018 bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover vorgelegt werden.

 

Das Projekt bezogen auf das Wiesmoorer Stadtgebiet wird nochmals vorgestellt. Lt. den Planfeststellungsunterlagen wird u.a. ein ca. 2,5 km langer Abschnitt im Bereich Strackholt/Zwischenbergen/Fiebing verkabelt. Der Bereich erstreckt sich zwischen den Kabelübergangsanlagen (KÜA) Strackholt-West (südwestlich der K 107 am Bobenmeedeweg, Gemarkung Strackholt) und Strackholt-Ost (nordöstlich der Ortschaft Fiebing, ca. 1,2 km südöstlich des Zwischenberger Weges, Gemarkung Fiebing). Der knapp 900 m lange Abschnitt in der Gemarkung Zwischenbergen beginnt aus Richtung Westen gesehen etwa mittig beim sogenannten Viehweg zwischen den Gemarkungen Zwischenbergen und Fiebing, verläuft dann in nordöstlicher Richtung nördlich vom Haus Mittelweg 68 bis zum Mittelweg und knickt dann leicht in südöstlicher Richtung ab (etwa parallel zum Leekentief) und mündet dann nach ca. 200 m ab der Gemeindegrenze Wiesmoor/Großefehn in die Kabelübergangsanlage Strackholt – Ost in der Gemarkung Fiebing. Der Kabelabschnitt wird gem. den Unterlagen in drei Abschnitte gebohrt. Im Bereich des angesprochenen Viehweges wird ein sogenannter Cross-Bonding-Kasten aufgestellt, der zu Prüf- und Messzwecken bezgl. der Muffen dauerhaft zugänglich sein muss. Das Projekt wird nochmals von den Tennet – Vertretern (Frau Catherin Krukenmeyer, Referentin für Bürgerbeteiligung und Frau Anja Landgraf-Konschak, Projektleiterin Planung und Genehmigung) vorgestellt.

 

Die Eckdaten einer Stellungnahme seitens der Stadt werden nunmehr in der Sitzung von der Verwaltung erläutert und vorgestellt (siehe dazu Anlage “Entwurfsstellungnahme 12042018). Dazu sollte dann eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen. Aufgrund der großen Datenmengen bezgl. der Planfeststellungsunterlagen wird nur der Erläuterungsbericht, die Allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts, ein Übersichtsplan zwischen den Masten 029 und 085 sowie die 4 Detailpläne des Verkabelungsabschnittes in “SessionNet” eingestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) eröffnet den Tagesordnungspunkt 5.2 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen verliest den Entwurf der kommunalen Stellungnahme vom 21.03.2018 mit Hinweis auf die anstehende gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Großefehn und Uplengen sowie der Stadt Wiesmoor.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) zeigt sich zufrieden mit der positiven Lösung durch eine geplante Erdverkabelung der 380-kV-Leitung Emden-Ost – Conneforde im Bereich Strackholt / Zwischenbergen. Jedoch zeige sich in der Gemeinden Großefehn und Uplengen erhebliche Unzufriedenheit mit dem geplanten Trassenverlauf der 380-kV-Leitung. Zudem werde das FFH-Gebiet Fehntjer-Tief durch den derzeitigen Leitungsverlauf tangiert. Ausschussmitglied Weiss (WB) fordert die Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung und stellt den Antrag auf eine gemeinsame Stellungnahme.

 

Fachbereichsleiter Bohlen teilt dem Ausschuss mit, dass ein entsprechender Antrag nicht notwendig sei, da eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Kommunen Uplengen und Großefehn in Zusammenarbeit mit RA Heinz, Berlin, erfolgen soll. Die in dem soeben verlesenen Entwurf der Stellungnahme vom 21.03.2018 genannten Punkte sollen in die gemeinsame Stellungnahme einfließen, so Fachbereichsleiter Bohlen.

 

BGM Völler sieht den derzeitigen Leitungsverlauf mit zwei Erdkabelteilstrecken, eine davon in Wiesmoor, positiv. Sicherlich sei der Wunsch nach einer längeren Erdverkabelung nachvollziehbar. Jedoch sei es sinnvoll und wichtig, gegenüber der Planfeststellungsbehörde mitzuteilen, dass die angedachte Erdverkabelung für den Bereich Strackholt / Zwischenbergen aus der Sicht Wiesmoors eine gute Lösung sei.

Durch eine gemeinsame Stellungnahme mit den Kommunen Großefehn und Uplengen kann sich Wiesmoor solidarisch im Hinblick auf den geplanten Trassenverlauf in den Ortschaften Timmel und Oltmannsfehn zeigen, so BGM Völler.

 

Ausschussmitglied Feiler (SPD) hält eine gemeinsame Stellungnahme mit der Gemeinden Großefehn und Uplengen für richtig. Die Stadt Wiesmoor kann sich so solidarisch zeigen. Jedoch sollte ein Hinweis auf die Zufriedenheit Wiesmoors für die derzeitige Lösung der Erdverkabelung im Bereich Strackholt / Zwischenbergen unbedingt  enthalten sein.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen merkt an, dass der Entwurf der kommunalen Stellungnahme entsprechend aufgebaut sei. Fachbereichsleiter Bohlen zeigt zur Verdeutlichung der durch die Stadt Wiesmoor bereits bekundeten Solidarität die bekannte gemeinsame Stellungnahme sieben betroffener Kommunen im Leitungsverlauf zum geplanten Netzbauausbau Emden-Ost nach Conneforde mit Datum vom 17.05.2017.

 

Ausschussmitglied Jelken (SPD) gibt zu bedenken, dass durch entsprechende Stellungnahmen gegenüber der Planfeststellungsbehörde Änderungen am derzeitigen Leitungsverlauf erfolgen können und diese durchaus negative Betroffenheiten für Wiesmoor auslösen könnten.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht einen Hinweis zum Schutz des FFH-Gebietes Fehntjer Tief in der kommunalen Stellungnahme.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen aus der Ausschussmitte gibt, endet der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt 5.2.

 

Der Entwurf der kommunalen Stellungnahme der Stadt Wiesmoor wird zur Kenntnis genommen.